Anwaltskanzlei Kindermann 

   Strafverteidigung  I  Arbeitsrecht  I  Erbrecht


Herzlich willkommen auf meiner Internetseite. Ich bin Rechtsanwalt Kindermann und leiste meinen Mandanten schnell und unbürokratisch die Hilfe, die sie benötigen. 


Nach kurzfristiger Terminvereinbarung setzen wir uns zusammen und erörtern die Problemstellung. Deren Lösung erfordert manchmal auch unkonventionelle Handlungsansätze, denn unser komplizierter Rechtsstaat ist leider für schnelle Problemlösungen oftmals ungeeignet. Ich habe die Erfahrung und das Fachwissen, die komplexen gesetzlichen Fallstricke zu erkennen und zu umgehen.
 
Natürlich durchdenke ich die rechtlichen Fallkonstellationen meiner Mandanten immer auch von ihrer ökonomischen Seite.


Ich habe mich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Das heisst, dass ich vorwiegend auf diesen Gebieten tätig bin, Fortbildungsveranstaltungen besuche und Urteile und Fachzeitschriften studiere, um für Sie immer auf dem aktuellsten Stand zu sein. Ich habe mich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht qualifiziert und stehe Ihnen nicht nur in diesen Rechtsgebieten gern kompetent zur Seite.
In Strafverfahren nehme ich für Sie  frühzeitig Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf, insbesondere um zu vermeiden, dass eine Untersuchungshaft gegen Sie angeordnet wird.

Sofern Sie oder ein Angehöriger sich in Untersuchungshaft befinden sollte/n, werde ich mich umgehend um einen Termin in der Haftanstalt bemühen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen. 

Das Wichtigste für Sie als Beschuldigte/r in einem Strafverfahren

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie mit Ermittlungspersonen konfrontiert, die Ihnen meistens überlegen sind. Zum einen weil sie mehr Informationen haben als Sie und weil Polizeibeamte langjährige Erfahrungen mit der Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen haben. Demzufolge machen Sie in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

Kontaktieren Sie umgehend RA Kindermann, auch über die Notrufnummer. Dieser wird Sie schnell aufsuchen und mit Ihnen eine Aussage (Einlassung) vorbereiten, nachdem er sich Aktenkenntnis verschafft hat. Diese Empfehlung gilt auch und gerade dann, wenn die Anordnung von Untersuchungshaft im Raum steht. 
Mehr Infos zum Strafrecht finden Sie oben in der Kategorie "Info Strafrecht" .

 


Das Wichtigste für Sie als Arbeitnehmer/in:

Sofern Ihnen eine Kündigung ihres Arbeitsvertrages zugestellt wird, denken Sie bitte daran, dass die Klagefrist, die Sie einhalten müssen, 3 Wochen ab Zustellung beträgt.

Sofern diese Frist versäumt wird, ist die Kündigung nicht mehr angreifbar. 

Vereinbaren Sie nach Erhalt einer Kündigung also umgehend einen Besprechungstermin, damit ich für Sie rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreichen kann.

Geht es in Ihrem Arbeitsverhältnis um rückständige Lohnforderungen, denken Sie bitte daran, dass in vielen Arbeits-und Tarifverträgen Ausschlußfristen enthalten sind.  Das kann dazu führen, dass Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzbar sind, wenn die Fristen abgelaufen sind. Vereinbaren Sie also einen Termin, damit ich für Sie offene Lohnansprüche rechtzeitig geltend machen kann. So vermeiden Sie das Risiko des Anspruchsverlustes.