- Anwalt für Strafrecht & Arbeitsrecht in Gera
WILLKOMMEN BEI RECHTSANWALT KINDERMANN
Rechtsanwalt Peter Kindermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht in Gera.
Er berät und vertritt Mandanten mit klarer Strategie, langjähriger Erfahrung und dem Fokus auf praktikable Lösungen.
Wichtig: Bei einer Kündigung haben Arbeitnehmer in der Regel nur 3 Wochen (21 Tage) Zeit, um rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen
Ich unterstütze Sie in rechtlich anspruchsvollen Situationen – insbesondere dort, wo schnelle Entscheidungen und Erfahrung entscheidend sind.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Peter Kindermann steht für persönliche und engagierte Beratung, eine klare Definition der rechtlichen Zielsetzung sowie die konsequente Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Jeder Fall wird individuell betrachtet, mit dem Anspruch, praktikable und rechtlich fundierte Lösungen zu entwickeln.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht liegt der Schwerpunkt auf Fällen, in denen für die Betroffenen viel auf dem Spiel steht – sei es beruflich, finanziell oder persönlich. Gerade in diesen sensiblen Situationen sind Erfahrung, strategisches Vorgehen und ein realistischer Blick auf die rechtlichen Möglichkeiten entscheidend.
Peter Kindermann
Rechtsanwalt & Gründer
- Strafrecht
- Arbeitsrecht
- Pflichtverteidigung
- Über uns
Verpflichtet dem Recht. Fokussiert auf Ergebnisse.
Fachliche Spezialisierung
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht konzentriere ich mich bewusst auf Rechtsgebiete, in denen Erfahrung, taktisches Vorgehen und rechtliche Präzision entscheidend sind.
Persönliche Betreuung
Ich begleite meine Mandanten persönlich vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens – ohne wechselnde Ansprechpartner und mit klarer Kommunikation.
Klare Zielorientierung
Zu Beginn jedes Mandats klären wir gemeinsam, welches Ziel erreicht werden soll. Darauf aufbauend erfolgt eine strukturierte und realistische rechtliche Strategie.
- Leistungen
Meine Rechtsgebiete
Beratung anfragen
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf und lassen Sie sich zu Ihrem Fall beraten
Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Gera tätig und begleite Mandantinnen und Mandanten in rechtlich anspruchsvollen Situationen.
Meine juristisches Studium habe ich an der Universität Bonn absolviert, wo ich im Jahre 1990 mein 1. Staatsexamen ablegte.
Den juristischen Vorbereitungsdienst begann ich im Jahre 1991 im Landgerichtsbezirk Oldenburg. Im Rahmen des Referendariats arbeitete ich auch in einer Kanzlei in Quito / Ecuador. Im Jahre 1995 legte ich die Prüfung zum 2. Juristischen Staatsexamen ab. Seit dem Jahr 1995 arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt in Gera.
Im Jahre 2003 erhielt ich den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und im Jahre 2005 den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Schon früh habe ich meinen fachlichen Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Strafrecht gesetzt. In diesen Rechtsgebieten kommt es nicht nur auf juristisches Wissen an, sondern auf Erfahrung, strategisches Vorgehen und ein sicheres Gespür für die jeweilige Situation.
- Über mich
Ich stelle mich vor Rechtsanwalt Kindermann
- Über mich
Ich stelle mich vor Rechtsanwalt Kindermann
Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Gera tätig und begleite Mandantinnen und Mandanten in rechtlich anspruchsvollen Situationen.
Meine juristisches Studium habe ich an der Universität Bonn absolviert, wo ich im Jahre 1990 mein 1. Staatsexamen ablegte.
Den juristischen Vorbereitungsdienst begann ich im Jahre 1991 im Landgerichtsbezirk Oldenburg. Im Rahmen des Referendariats arbeitete ich auch in einer Kanzlei in Quito / Ecuador. Im Jahre 1995 legte ich die Prüfung zum 2. Juristischen Staatsexamen ab. Seit dem Jahr 1995 arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt in Gera.
Im Jahre 2003 erhielt ich den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und im Jahre 2005 den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Schon früh habe ich meinen fachlichen Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Strafrecht gesetzt. In diesen Rechtsgebieten kommt es nicht nur auf juristisches Wissen an, sondern auf Erfahrung, strategisches Vorgehen und ein sicheres Gespür für die jeweilige Situation.
- Zusammenarbeit
Schnell Handeln – rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen
Gerade im Arbeits- und Strafrecht entscheiden kurze Fristen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto mehr Handlungsspielraum besteht für eine sinnvolle und erfolgreiche Vertretung.
Schritt 1: Schnell Kontakt aufnehmen
Wenn Sie eine Kündigung, Abmahnung oder Post von Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten haben, zählt oft jeder Tag. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – telefonisch oder über die Website. Unterlagen können Sie direkt mitsenden, damit ich schneller einschätzen kann, was zu tun ist.
Schritt 2: Ersteinschätzung
Ich prüfe Ihre Angaben und Dokumente zeitnah und wir klären gemeinsam Ihr Ziel – z. B. Weiterbeschäftigung oder Abfindung im Arbeitsrecht bzw. die richtige Vorgehensweise im Strafverfahren. Sie erhalten eine klare Empfehlung, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Schritt 3: Konsequente Vertretung
Nach der Beauftragung vertrete ich Ihre Interessen engagiert und zielgerichtet – außergerichtlich oder vor Gericht. Sie werden persönlich betreut und transparent über den aktuellen Stand informiert.
Lassen Sie sich von mir Beraten
Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto größer sind Ihre Handlungsmöglichkeiten – insbesondere im Arbeits- und Strafrecht, wo kurze Fristen entscheidend sind.
- FAQ
Häufig gestellte Fragen
Sobald Sie eine Kündigung, Abmahnung oder Probleme mit Lohnzahlungen erhalten haben, sollten Sie möglichst früh anwaltlichen Rat einholen. Im Arbeitsrecht gelten oft kurze Fristen – insbesondere die Drei-Wochen-Frist nach Zugang einer Kündigung.
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und nehmen Sie schnell Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich oft entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen.
Nein. Sie müssen als Beschuldigter einer polizeilichen Ladung nicht Folge leisten. Es ist immer besser über einen Anwalt zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man dann Angaben zur Sache machen oder aber auch schweigen.
Sehr schnell. Arbeitnehmer haben in der Regel nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist versäumt, verliert häufig wichtige rechtliche Möglichkeiten.
Die Kosten richten sich meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Bereits im ersten Gespräch kläre ich transparent, welche Kosten entstehen können.
In vielen arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten ganz oder teilweise. Gerne prüfe ich, ob Versicherungsschutz besteht.
Ich vertrete Mandanten bereits ab dem Ermittlungsverfahren. Gerade in dieser frühen Phase bestehen oft gute Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Ja. Sie können relevante Unterlagen wie Kündigungsschreiben, Strafbefehle oder behördliche Schreiben bereits vorab übermitteln. Das ermöglicht eine schnellere und gezieltere Ersteinschätzung.
Meine Kanzlei befindet sich in Gera, ich vertrete Mandanten jedoch auch überregional und bundesweit, insbesondere im Arbeits- und Strafrecht.
Fachanwälte verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung. Gerade in sensiblen Bereichen wie Arbeits- oder Strafrecht kann diese Spezialisierung entscheidend sein.