Neues Cannabisgesetz seit dem 01.04.2024 in Kraft getreten 

 
Seit dem 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Es hält eine Vielzahl von Neuregelungen auch zum legalen Umgang mit Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabis, bereit. Es wirkt auch in die Vergangenheit, d. h. Verurteilungen, welche Sachverhalte enthalten, die nach dem neuen Cannabisgesetz straflos wären, müssen rückabgewickelt werden, d. h. es können hier unter Umständen erfolgreich Wiederaufnahmeanträge gestellt werden. 
Sofern Sie also in den vergangenen Jahren eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Cannabisbesitzes unter 30 g erhalten haben, überprüfe ich gern die entsprechende gerichtliche Entscheidung und leite für Sie gegebenenfalls das Wiederaufnahmeverfahren ein. 
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Sekretariat und bringen die diesbezüglichen Unterlagen mit – wir kümmern uns um alles Weitere.