Kosten des Rechtsstreits
Viele Bürger scheuen davor zurück, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, weil über das Thema Anwaltshonorar viele Halbwahrheiten und Gerüchte im Umlauf sind.
Im Erstgespräch werden Sie neben den Erfolgsaussichten in Ihrer Sache natürlich auch über die entstehenden Kosten umfassend informiert und können dann entscheiden. Hier entscheidet sich auch, ob es lediglich um eine Rechtsberatung gehen soll oder um die Vertretung in einer Angelegenheit, wofür ich dann auch eine Vollmacht benötige.
Üblicherweise werden die Rechtsanwaltskosten über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Daneben besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung.
Des weiteren gibt es Möglichkeiten, die Kosten der Tätigkeit eines Rechtsanwalts nicht selbst tragen zu müssen:
Rechtsschutzversicherungen:
Wenn Sie mich beauftragen und eine Rechtsschutzversicherung besitzen, so prüfe ich gern, ob diese für die Kosten aufkommt und erbitte direkt bei ihr die sogenannte Deckungssschutzzusage.
Bitte beachten Sie, dass oft Selbstbeteiligungen vereinbart sind oder Rechtsgebiete ausgeschlossen wurden.
Beiordnung als Pflichtverteidiger:
In Strafsachen, die eine über dem Durchschnitt liegende Straferwartung haben, kommt eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht. Entscheidend hierfür ist die Straferwartung in der Sache oder der Umstand, dass eine Inhaftierung vorliegt. Die Antragstellung übernehme ich für Sie.
Wurde ich zum Pflichtverteidiger bestellt, kann die Staatskasse von Ihnen nach Verurteilung meine Gebühren zurückfordern. Werden Sie freigesprochen oder das Verfahren mit einer Kostenentscheidung zu Lasten der Staatskasse eingestellt, dann haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse. Auch dieses Verfahren betreibe ich für Sie.
Beratungshilfe:
Bürger*innen mit geringem Einkommen können vom Amtsgericht ihres Wohnsitzes Beratungshilfe bewilligt bekommen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden.
Beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare hilft Ihnen meine Mitarbeiterin gern.
Prozesskostenhilfe:
Bürger*innen mit geringem Einkommen können für gerichtliche Auseinandersetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Diese gibt es nicht für Strafsachen.
Beim Ausfüllen der erforderlichen Antragsunterlagen hilft Ihnen meine Mitarbeiterin gern.
Detailinfo Kosten
Ich rechne meine Tätigkeit grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) ab.
In Zivilsachen, wozu auch das Arbeitsrecht zählt, richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert. Das ist der Wert, um den es in Ihrem Fall geht.
Wollen Sie z.B. die Zahlung eines Kaufpreises oder Werklohnes einklagen oder außergerichtlich geltend machen, so stellt die Höhe der jeweiligen Forderung den Gegenstandswert da. Geht es nicht um eine Forderung, sondern um etwas anderes, z.B. um eine Kündigung des Arbeitgebers, die mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden soll, so ist der Gegenstandswert zu bestimmen. Dies erfolgt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen durch das Gericht. Im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber beläuft sich der Gegenstandswert auf drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Monatsgehalt von 3000 € wäre damit der Gegenstandswert auf 9000 € festzusetzen.
Die Höhe der Gebühren kann man dann in der Gebührentabelle ablesen. Im Obigen Beispiel würde auf den Gegenstandswert eine 1,3 Verfahrensgebühr + eine 1,2 Terminsgebühr anfallen. Dazu käme die Auslagenpauschale in Höhe von 20 €.
Damit würden in diesem Fall 1287,50 € netto Gebühren anfallen. Hinzuzusetzen ist noch die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.
Einigen sich die Parteien käme noch eine 1,0 Einigungsgebühr (hier 507 €) hinzu.
Im Arbeitsrecht findet in der 1. Instanz keine Kostenerstattung statt, d.h. jeder trägt seine Anwaltskosten selbst.
In „normalen“ Zivilsachen hingegen (z.B. Kaufpreisforderung) findet im Anschluss an den eigentlichen Prozess das Kostenerstattungsverfahren statt.
Grundsätzlich gilt : Wer gewinnt bekommt alles, wer verliert zahlt alles.
Wer also den Prozess gewinnt, kann vom Gegner die von ihm selbst verauslagten Anwaltskosten vom Gegner erstattet verlangen. Wird der Prozess verloren muß der Unterlegene hingegen die eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten zahlen.
Wegen des erheblichen Kostenrisikos, welches mit einem Zivilprozess einhergeht, empfiehlt es sich vor dem Prozess eine Risikoanalyse durchzuführen.
In Strafsachen gibt es feste Gebührensätze, die im RVG geregelt sind.
In einigen wenigen Fällen kommt auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht.
Pflichtverteidiger
In Strafsachen, die eine über dem Durchschnitt liegende Straferwartung haben kommt eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht. Entscheidend hierfür ist die Straferwartung in der Sache oder der Umstand, dass eine Inhaftierung vorliegt. Die Antragstellung übernehme ich für Sie. Die Pflichtverteidigung ist nicht mit der Prozesskostenhilfe zu verwechseln. Häufig wird dies aber von den Bürgern getan.
Die Pflichtverteidigung ist eben nicht von den individuellen Einkommensverhältnissen abhängig, sondern von der Bedeutung der Strafsache.
Im Moment ist hier vieles im Fluss. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben wurde der nationale Gesetzgeber dazu verpflichtet das Recht der Pflichtverteidigung zu reformieren. Der bereits existierende Gesetzesentwurf liegt zur Zeit bei den Landesjustizministern zur Stellungnahme.
Auf jeden Fall wird es in Zukunft leichter sein eine Pflichtverteidigung zu bekommen.
Wurde der Verteidiger zum Pflichtverteidiger bestellt, sind Sie kostentechnisch noch nicht „raus“.
Für den Fall ihrer Verurteilung kann die Staatskasse, mit der der Pflichtverteidiger zunächst seine Gebühren abrechnet, bei Ihnen Regreß nehmen sprich die aus der Staatskasse an den Verteidiger gezahlten Gebühren zurück fordern.
Kostentechnisch „raus“ sind Sie also nur bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens mit einer Kostenentscheidung zu Lasten der Staatskasse.
In diesen Fällen steht Ihnen gegen die Staatskasse ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe der gesetzlichen Wahlverteidigergebühren zu.
Das Kostenerstattungsverfahren übernehme ich für Sie.