Das Streikverbot für Beamte gilt weiterhin und ist verfassungskonform.
Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden (2 BvR 1738/12)
Im Ausgangsfall hatten sich drei Lehrer gegen Disziplinarmassnahmen des Dienstherren nach Teilnahmen an Streiks zur Wehr gesetzt.
Das BverfG sah in den Disziplinarmaßnahmen zwar einen Eingriff in die grundrechtliche geschützte Koalitionsfreiheit. ( Art. 9 GG)
Dieser Eingriff ist jedoch nach den Grundsätzen des BVerfG durch gewichtige verfassungsrechtliche Belange gerechtfertigt.
Das Streikverbot für Beamte stelle, so das BVerfG , stelle einen eigenstädigen Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 V GG dar, wodurch der Grundrechtseingriff gerechtfertigt sei.
Demzufolge müssen Beamte, die an Streiks teilnehmen weiterhin mit Disziplinarmassnahmen ihres Dienstherren rechnen.