Erbrecht – Ihr Anwalt für Nachlassregelung, Pflichtteil & Erbengemeinschaft


Ein Erbfall bringt oft nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragestellungen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht unterstütze ich Sie umfassend – sowohl vor dem Erbfall zur Gestaltung des Testaments als auch nach dem Todesfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vor dem Erbfall – sinnvoll vorsorgen

  • Testament & Erbfolge
    Ich erkläre Ihnen, wer gesetzlich als Erbe eingesetzt wäre, und wie Sie durch letztwillige Verfügungen (z. B. Testament oder Erbvertrag) individuelle Nachlassregelungen treffen können.

  • Pflichtteil beachten
    Wer Ehegatten oder Kinder von der Erbfolge ausschließt, muss wissen: Diese haben meist einen Pflichtteilsanspruch, den die Erben in Geld erfüllen müssen. Ich kläre Sie umfassend über Rechte und Risiken auf.

  • Unternehmensnachfolge & Sonderkonstellationen
    Gerade für Unternehmer:innen, Gesellschafter:innen oder Patchworkfamilien ist eine kluge Nachlassplanung entscheidend. Ich entwickle mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.


Nach dem Erbfall – rechtlich sicher handeln

  • Erbschaft prüfen & ausschlagen
    Nicht jede Erbschaft ist vorteilhaft. Ich helfe Ihnen bei der Bewertung des Nachlasses, kläre über Fristen zur Ausschlagung (6 Wochen) auf und prüfe Ihre Haftungsrisiken.

  • Erbschein beantragen
    Zur Legitimierung gegenüber Banken, Behörden oder Versicherungen benötigen Sie oft einen Erbschein. Ich übernehme die Antragstellung für Sie beim Nachlassgericht.

  • Erbengemeinschaft & Auseinandersetzung
    Wenn mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ich unterstütze Sie bei der gerechten Nachlassteilung und formuliere rechtssichere Erbauseinandersetzungsvereinbarungen.

  • Pflichtteilsanspruch durchsetzen
    Wurden Sie enterbt oder übergangen, setze ich Ihren Pflichtteilsanspruch gegen den oder die Erben durch – inklusive der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Nachlassbewertung (z. B. bei Immobilien).

  • Erbschaftsteuer & Freibeträge
    Ich berate Sie zur steuerlichen Seite des Erbfalls. Direktverwandte profitieren oft von hohen Freibeträgen – ich prüfe, ob Erbschaftsteuer anfällt und wie sie sich vermeiden lässt.



Im Erbrecht zählt Klarheit – bei der Planung wie auch in der Auseinandersetzung.