Täter-Opfer-Ausgleich als Verteidigungsstrategie

In einem Strafverfahren kann es durchaus sinnvoll sein im Ermittlungsverfahren Verhandlungen mit der Opferseite aufzunehmen. Dies bietet sich insbesondere bei Körperverletzungsdelikten oder Sexualstrafsachen an. Natürlich ist dies nur dann angebracht,wenn der erhobene Tatvorwurf nicht bestritten werden soll und es somit nur um die Strafzumessung geht. Ein durchgeführter Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) wirkt sich sehr positiv bei der Strafzumessung aus. Er kann auch entscheidend dazu beitragen, dass eine Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Natürlich kostet der TOA Geld. Wenn er aber dazu führt, dass eine Haftstrafe dadurch vermieden werden kann ist das Geld gut angelegt. Ich leite für Sie die erforderlichen Schritte im TOA-Verfahren ein.